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Referentin ist Frau Rechtsanwältin Kerstin Irl, LL.M. Eur., Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und für Vergaberecht.

Das Seminar bietet einen Überblick über häufige Fehler, die öffentlichen Auftraggebern bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren passieren. Die Referentin erläutert u.a. anhand praktischer Beispiele, worauf geachtet werden muss, um diese Fehler zu vermeiden und welche Rechtsfolgen aus möglichen Fehlern im Vergabeverfahren resultieren.

Programminhalte:

  1. Verstöße gegen allgemeine Vergabegrundsätze
    Erläuterung der Vergabegrundsätze nach § 97 GWB und deren Auswirkung auf das Vergabeverfahren.
  2. Keine oder keine europaweite Ausschreibung
    Was ist bei der Auftragswertschätzung nach § 3 VgV zu beachten. Welche Auswirkungen hat die Preisverordnung auf die Durchführung von Vergabeverfahren? Wie muss reagiert werden, wenn die Angebote deutlich über der Auftragswertschätzung liegen? Welche Folgen hat eine fehlende/nicht europaweite Ausschreibung?
  3. Wahl der falschen Verfahrensart
    Kurzer Überblick über die Verfahrensarten in der VOB/A und in der VgV. Wann darf welche Verfahrensart angewendet werden?
  4. Fehler in den Vergabeunterlagen
    Ist die Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend beschrieben? Sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien ausreichend veröffentlicht? Sind die Vergabeunterlagen vollständig und widerspruchsfrei?
  5. Fristenberechnung
    Welche Fristen sind zu beachten? Ab wann laufen die Fristen? Muss Fristverlängerungsanträgen von Bietern gefolgt werden?
  6. Fehler bei der Angebotsprüfung
    Wie ist mit verspätet eingereichten Angeboten umzugehen? Darf von festgelegten Zuschlagskriterien abgewichen werden? Welche typischen Ausschlussgründe gibt es?
  7. Missachtung der Vorabinformationspflicht nach § 134 GWB
    Welche Mindestinhalte sind erforderlich? Wie wird die Stillhaltefrist ggf. verlängert?